Energiesparverordnung / EnEV 2009

 

Energiesparverordnung

Durch den Bundestag ist sie schon, der Bundesrat lässt sich noch Zeit: Die neue EnEV wird jetzt für Juli 2009 erwartet.

Zwei wichtige Änderungen, die auch den Dachdecker betreffen gleich vorne weg: Erhöhung der U-Wert-Anforderungen bei Sanierungen oder Modernisierungen bei Wohngebäuden sowie die Unternehmererklärungen. Bisher galt für den Fachhandwerker beim Bauteil Dach: wenn im Rahmen einer Sanierung oder Modernisierung mehr als zwanzig Prozent der Gesamtdachfläche erneuert werden, muss die geltende EnEV umgesetzt werden. Mit der Fassung von 2009 muss die Umsetzung der EnEV-Anforderungen für das Bauteil Dach bereits ab einer Erneuerung von zehn Prozent der Fläche erfolgen. Natürlich muss auch der U-Wert den neuen Anforderungen angepasst werden: von bisher 0,30 W/(m2 x K) für das Steildach reduziert er sich auf 0,24 W/(m2 x K); beim Flachdach von bisher 0,25 W/(m2 x K) auf 0,20 W/(m2 x K). Diese Werte gelten auch bei der Erweiterung und dem Ausbau von Gebäuden.

Bauherren möchten zwar die notwendige Dachsanierung, aber keine Verbesserung der Wärmedämmung. Rechtlich gesehen muss der Dachhandwerker den Bauherrn darauf aufmerksam machen, dass bei Erneuerung von mehr als zwanzig Prozent der Bauteilfläche die aktuelle EnEV zu erfüllen ist - damit ist es meist getan. Erfahrene Dachdecker lassen sich schriftlich versichern, dass sie den Bauherrn über diese Vorgaben unterrichtet haben und die wärmetechnisch unzureichende Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Bauherrn erfolgte. Diesem Vorgehen hat der Gesetzgeber mit der neuen EnEV einen Riegel vorgeschoben. In einigen Bundesländer ist es bereits gültiges Recht, mit dem Inkrafttreten der neuen EnEV 2009 wird es bundesweit Vorschrift: die Unternehmererklärung.

Häufig kommt es vor, das Bauherrn zwar eine nötige Dachsanierung wünschen, aber keine Verbesserungnder Wärmedämmung. Vor noch kurzer Zeit hat es rechtlich gesehen ausgereicht den Bauherrn auf die Verbesserung der Wärmedämmung hinzuweisen oder sich die Aufklärung diesbezüglich schriftlich bestätigen zu lassen.

Diesem Vorgehen hat der Gesetzgeber mit der neuen EnEV einen Riegel vorgeschoben.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EnEV 2009 wird es bundesweit Vorschrift: die Unternehmererklärung.

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